Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit. Ein großer Faktor ist der immer steigende Leistungsdruck in unserer Gesellschaft, sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld.
Berufsunfähigkeit ist ein reales Risiko für jeden: Die eigene Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital überhaupt. Leider handeln viele Menschen nicht rechtzeitig, sodass in der Zwischenzeit aufgetretene psychische Beschwerden einen Abschluss erschweren oder ihn, zumindest zeitweise, unmöglich machen. Genau diesen Menschen möchten wir helfen und Ihnen trotzdem den Abschluss eines Berufsunfähigkeitsschutzes ermöglichen. Wie das geht? Mit unserer hauseigenen Regelung bei bestimmten psychischen Beschwerden!
Bei Antragsstellung prüfen wir immer Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Typisch norddeutsch — ist uns bewusst, dass es nicht nur Tage mit klarer Sicht gibt, sondern es auch mal ziemlich trübe im Leben zugehen kann.
Psychische Vorerkrankungen können manchmal vorübergehend oder dauerhaft in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mitversichert werden. Je nach psychischer Erkrankung können Sie mit unserer Psyche-Regelung nach 12-36 Monaten prüfen lassen, ob die Ausschlussklausel entfallen kann. Ab dann sind psychische Erkrankungen ebenfalls mitversichert.